Ehrungsordnung

(Arbeitsordnung des Ehrenrats)

des Kreisschützenbundes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen e.V.

1. Zuständigkeit für Ehrungen im Schützenkreis

1.1. Zuständig für Ehrungen im Schützenkreis Schmalkalden-Meiningen e.V.(SK) ist der Ehrenrat des Schützenkreises. Er kann, in Abstimmung mit dem Kreisschützenmeisteramt, Entscheidungen bis zur Vergabe der Ehrennadel des TSB in Gold treffen und Vorschläge für die Verleihung des Ehrenkreuzes des TSB in Bronze bearbeiten. Für alle weiteren Auszeichnungen des TSB und DSB sind entsprechende Anträge an den Ehrungsausschuss des TSB zu richten. Dabei sind die Stichtage zu beachten.

2. Arten der Ehrungen

Nach Erfüllung der entsprechenden Bedingungen (vgl.Pkt.5) und der schriftlichen Antragstellung (Anhang) ist die Verleihung folgender Auszeichnungen möglich:

2.1. individuelle Ehrungen - Ehrungsabstand
2.1.1. Ehrennadel des SK - individuell
2.1.2. Ehrenurkunde des TSB - 1 Jahr
2.1.3. Ehrennadel des TSB in Silber - 3 Jahre
2.1.4. Ehrennadel des TSB in Gold - 3 Jahre
2.1.5. Ehrenkreuz des TSB in Bronze - 4 Jahre

2. 2. Ehrungen für Vereine des TSB und SK
2.2.1. Fahnenband anlässlich der Fahnenweihe
2.2.2. Ehrenschild für den Fahnenschaft
2.2.3. Erinnerungsband für Vereinsfahnen anlässlich besonderer Höhepunkte
2.2.3. Urkunden anlässlich von Vereinsjubiläen

2.3. Spezielle Ehrung
2.3.1. Ehrenmitglied des SK
2.3.2. Ehrenamt im KSB

3. E h r e n r a t

3.1. Der Ehrenrat besteht aus einem Ehrenratsvorsitzenden(einem Vereinsvorsitzenden) sowie 2 weiteren Mitgliedern.
Er wird alle 2 Jahre neu durch den Kreisschützentag gewählt. Der Ehrenrat wählt seinen Vorsitzenden selbst. Er tritt mindesten zweimal pro Jahr zusammen. 
An den Beratungen des Ehrenrates kann der Kreisschützenmeister teilnehmen.
3.2. Die Bearbeitung der Ehrungsanträge erfolgt durch den Ehrenrat. Bei der Beurteilung der beweiskräftigen Unterlagen hat der Ehrenrat strenge Maßstäbe anzulegen. Von den Antragstellern kann er schriftliche Ergänzungen mit Terminvorgabe anfordern.
Der Ehrenrat kann Anträge ablehnen oder zur Neueinreichung zurückgeben.
Die Entscheidungen des Ehrenrats übermittelt der Ehrenratsvorsitzende an den 1. Kreisschützenmeister und anschließend schriftlich den Antragstellern.
3.3. Beschlussfähig ist der Ehrenrat, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sind nur 2 Ehrenratsmitglieder anwesend, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

4. Entscheidungen über Verleihungen

Grundsätzlich entscheidet der Ehrenrat, nach vorheriger Abstimmung mit dem Kreisschützenmeisteramt, über die zu bearbeiteten Anträge. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit kann der 1. Kreisschützenmeister im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ehrenrates Ehrungsanträge bestätigen. Über derartige Entscheidungen ist der Ehrenrat per E-Mail oder zeitnah zu unterrichten.

5 . Bedingungen für die Ehrungen

Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste um das Schützenwesen im Schützenkreis dar. Die verschiedenen Stufen drücken dabei den Grad der Anerkennung aus. In der Regel werden die Ehrungen unter folgenden Voraussetzungen verliehen:

  • Grundlage aller Ehrungen ist die Satzung des Schützenkreises Schmalkalden-Meiningen e.V. und die Ehrungsordnungen des KSB und TSB.
  • Den Ehrungen auf Landesebene sollten im Regelfall die Auszeichnungen der Vereine bzw. der Schützenkreise vorangegangen sein.

5.1. Die Ehrennadel des SK ist eine Auszeichnung, die unabhängig der Ehrungen des TSB, für besondere Verdienste im Verein und im SK verliehen wird. Sie kann auch an Nichtmitglieder (z.B. Sponsoren)verliehen werden.
5.2. Die Ehrenurkunde des TSB stellt die erste Stufe dar. Sie kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden, wenn besondere Verdienste vorliegen.
5.3. Mit der Ehrennadel in Silber des TSB werden Verdienste im Bereich der Vereine und desr Schützenkreises gewürdigt. Sie kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden.
5.4. Die Ehrennadel in Gold des TSB setzt besondere Verdienste im Verein und auf Kreis-oder Landesebene voraus und kann auch für hohe sportliche Leistungen auf Landesebene verliehen werden. Sie kann auch an Nichtmitglieder verliehen werden.
5.5. Das Ehrenkreuz in Bronze des TSB kann für hervorragende Verdienste auf Kreisebene und für Verdienste im Landesverband verliehen werden.
5.6. Das Ehrenband zur Fahnenweihe des SK wird allen Vereinen anlässlich der Fahnenweihe verliehen.
5.7. Anlässlich besonderer Höhepunkte können vom TSB Erinnerungsbänder für Vereinsfahnen gestiftet werden.
5.8. Die Ehrenmitgliedschaft kann ab 25 Jahre Mitgliedschaft im Schützenwesen, oder bei besonderen Jubiläen und Anlässen verliehen werden. Sie muss vom Kreisschützentag bestätigt werden.
5.9. Mit dem Titel “Ehrenamt im KSB“ können Mitglieder (Funktionsabzeichen „Funktion“ + E) nach mehrjähriger, verdienstvoller Tätigkeit beim Ausscheiden aus dem Amt geehrt werden.
5.10. Der geforderte Ehrungsabstand bedeutet Mindestabstand und begründet keinerlei Anspruch auf eventuelle weitere Ehrungen.
5.11. Die Auszeichnungsstufen sind von Pkt. 2.1.1. bis 2.1.5. sind einzuhalten.

6. Ehrungsdateien

Seit dem Jahr 2000 sollen lt. der EO des TSB Ehrungsdateien angelegt werden.

6.1. Ehrungsdatei Verein
Zu erfassen sind:/Name/Vorname/Geburtstag/Auszeichnung/Jahr/
  - die Auszeichnungen durch den Verein
  - alle Ehrungen laut Pkt. 2.1.2; 2.1.3; 2.1.4 durch den Verein/SK/TSB/LSB
  - Vereinsschützenkönig mit 1.und 2.Ritter–gleiches bei Damen und Jugend
6.2. Ehrungsdatei Schützenkreis Schmalkalden-Meiningen e.V.
Sie wird online mittels der Mitgliederverwaltung David21 von einem Beauftragten des Ehrenrates geführt. Alle vom Programm vorgebenden Ehrungsarten sind unmittelbar nach der Ehrung einzutragen. Die Vorauszeichnungen bilden unter anderem die Voraussetzung für eine erfolgreiche Ehrungsentscheidung.

7. Verbandsgericht

7.1. Die Aufgaben eines Verbandsgerichts im Schützenkreis wird dem Ehrenrat übertragen.(Ehrengericht)
7.2. Das Ehrengericht entscheidet über Streitigkeiten, die Gegenstand der Rechtsordnung sind.
Für eventuelle Streitigkeiten im Sportbereich ist der Sportausschuss des Schützenkreises 1. Instanz bzw. die Gerichtsbarkeit des Thüringer Schützenbundes maßgebend.
7.3. Jedes Mitglied und jedes Organ des Verbandes ist berechtigt, im Falle der Zuständigkeit das Ehrengericht anzurufen.
7.4. Das Ehrengericht arbeitet nach der Rechtsordnung des Verbandes.
7.5. Das Ehrengericht ist berechtigt, folgende Sanktionen auszusprechen:

  1. Ermahnung
  2. Verweis
  3. eine Geldbuße bis 500,00 €
  4. zeitweise oder endgültige Aberkennung des Rechts auf Ausübung eines Ehrenamtes im Kreisverband und seinen Organen
  5. Aberkennungen von Ehrungen

Anträge auf Aberkennung einer Ehrung sind mit schriftlicher Begründung über die Vorstände der Vereine an den 1. Kreisschützenmeister einzureichen. Über eine Aberkennung einer Ehrung entscheidet das Ehrengericht des SK. Der Betroffene ist verpflichtet die Auszeichnung und Urkunde an den KSB bzw. TSB zurückzugeben.
7.6. Die Entscheidung des Ehrengerichtes ist im Kreisverband endgültig. Der Weg zu den staatlichen Gerichten bleibt unbenommen. Die staatliche Gerichtsbarkeit kann jedoch nur angerufen werden, wenn zuvor das Verfahren vor dem Ehrengericht oder Verbandsgericht abgeschlossen wurde.
Die Ehrungsordnung wurde am 31.03.2012 vom Kreisschützentag beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Änderung der Ehrungsordnung wurde am 14. 04.2015 durch das Kreisschützenmeisteramt bestätigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Meiningen, 16.04.2015